Schulstruktur

Die Freie Schule Hitzacker - Waldorfschule ist selbstverwaltet und als Gemeinnützige Genossenschaft organisiert.

 

  Infos zum Schulgeld Waldorfschulen gegen Diskriminierung

 

Schulgeld

Da das Land Niedersachsen nur einen Zuschuss zu den Kosten des normalen Schulbetriebs zahlt, muss der restliche Betrag von der Schulgemeinschaft durch ein Schulgeld abgedeckt werden.

 

Ab dem 1. August 2021 beträgt das Schulgeld monatlich:

Für 1 Kind:          Euro 213,-

Für 2 Kinder:       Euro 342,-

Für 3 Kinder:       Euro 435,-

Für 4 Kinder:       Euro 516,-

Für 5 Kinder:       Euro 597,-

 

Das Schulgeld erhöht sich jährlich zum 1.8. um 2 Euro pro Kind.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, freiwillig einen monatlichen Beitrag zu spenden. Wer sein festgelegtes Schulgeld freiwillig erhöhen kann, schafft dadurch eine Hilfe für finanziell schwächere Familien.

Wer das festgesetzte Schulgeld nicht voll zahlen kann, kann nach einem halben Jahr einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Download der Schulgeldordnung [hier] bzw des Antrages auf ermäßigtes Schulgeld [hier].

Ansprechpartnerin ist Frau Birgitt Harms, Montag bis Mittwoch zu erreichen unter 05862-5353.

 

Klassenkasse

Zusätzlich fällt ein Klassenkassenbeitrag in Höhe von ca. 50 Euro pro Schuljahr an, aus dem Unternehmungen und Materialien für die Klasse finanziert werden.

 

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Die Elternarbeit an unserer Schule

ist ein wichtiger Bestandteil zum Gelingen des Ganzen. Hier haben Sie die Möglichkeit sich mit all Ihren Fähigkeiten, Ideen und Wünschen in die Arbeit der Schule einzubringen.

 

 

Elternrat

Es gibt verschiedene Gremien und Räte die sich aus Eltern und Lehrern zusammensetzen. Was Ihnen fehlt, können Sie gern initiieren, unsere Schule wächst und verändert sich ständig genauso wie wir, Sie und Ihre Kinder.

Zu den Erwartungen an die Eltern gehört, dass sie regelmäßig an den Klassenelternabenden teilnehmen und dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen der Schulgemeinschaft gegenüber einhalten. Darüber hinaus können Sie gemeinsam mit den Lehrern Dinge verändern und verbessern.

 

Arbeitskreise

Praktisch ist die Teilnahme an Arbeitskreisen, in denen an verschiedenen Aufgaben gearbeitet wird. Außerdem können sich alle Eltern aktiv an der Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Unternehmungen beteiligen. Dazu gehören die Schulfeste, Klassenfahrten und die Pflege des Grundstücks, der Klassenräume und des Gartens. Die bestehenden Arbeitskreise stehen im Telefonverzeichnis.

Eigenleistungen während Bauphasen berät und beschließt die Vollversammlung der Genossenschaft.

 

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Genossenschaft | Aufsichtsrat | Vorstand

Die gemeinnützige Genossenschaft zur Förderung der Freien Schule Hitzacker e.G.

 

Die Freie Schule Hitzacker - Waldorfschule wird von einer gemeinnützigen Genossenschaft getragen. Eltern, die ihr Kind an die Schule geben wollen, müssen also Mitglieder der Genossenschaft werden.

Die Rechtsform der Genossenschaft wurde gewählt, um die enge Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern auch rechtlich zu dokumentieren: [Satzung Freie Schule Hitzacker]

Alle Eltern, Lehrer (Schüler nach Wunsch) und viele Freunde sind Mitglieder in der Schulgenossenschaft und schaffen durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen den Grundstock des Geschäftsguthabens.

 

Genossenschaftsanteile

Als Eltern zeichnen Sie für jedes Kind einen Genossenschaftsanteil von 400 Euro. Dieser geht ins Stammkapital der Genossenschaft ein. Wenn das Kind von der Schule geht, können die Eltern diesen Anteil kündigen, er verbleibt dann weitere zwei Jahre in der Genossenschaft, bevor er zurückgezahlt werden darf. Weiterhin ist ab dem 1.8.2013 für jedes neue Kind ein Baugeldanteil von einmalig 400 Euro zu zahlen.

 

Aufsichtsrat und Vorstand

Zwischen der Mitgliederversammlung und dem Vorstand gibt es in der Genossenschaft das Mittlerorgan des Aufsichtsrates. Dieser setzt sich aus Eltern und Lehrern zusammen und er verfolgt in regelmäßigen Sitzungen die Tätigkeit des Vorstandes.

Aktuelle Besetzung des Aufsichtrates: Klaus Menzel (Vorsitzender), Ute Kreutzkamp, Rebekka Rauh, Heike Metze, Heiko Wächter, Silvain Mazzetti

Aktuelle Besetzung des Vorstandes: Holm Gräfe, Detlef Lindner, Tanja Gerstenkorn-Schwarz, Dieter Withelm, Friederike Freifrau Kemter Senfft von Pilsach

 

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Die Stuttgarter Erklärung in unserer Schulordnung

Waldorfschulen gegen Diskriminierung

 

  • Die Freien Waldorfschulen leisten bei der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Aufgabe im Geiste der Menschenrechte einen Beitrag für eine Gesellschaft, die auf dem solidarischen Zusammenleben aller Menschen beruht.

 

  • Als Schulen ohne Auslese, Sonderung und Diskriminierung ihrer Schülerinnen und Schüler sehen sie alle Menschen als frei und gleich an Würde und Rechten an, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung.

 

  • Die Anthroposophie als Grundlage der Waldorfpädagogik richtet sich gegen jede Form von Rassismus und Nationalismus. Die Freien Waldorfschulen sind sich bewusst, dass vereinzelte Formulierungen im Gesamtwerk Rudolf Steiners nach dem heutigen Verständnis nicht dieser Grundrichtung entsprechen und diskriminierend wirken.

 

  • Weder in der Praxis der Schulen noch in der Lehrerausbildung werden rassistische oder diskriminierende Tendenzen geduldet. Die Freien Waldorfschulen verwahren sich ausdrücklich gegen jede rassistische oder nationalistische Vereinnahmung ihrer Pädagogik und von Rudolf Steiners Werk.

 

  • Aus diesem Selbstverständnis arbeiten die Freien Waldorfschulen seit ihrer Gründung 1919. Waldorfpädagogische Einrichtungen engagieren sich heute in allen Erdteilen, darunter in sozialen Brennpunkten Europas, Afrikas, Amerikas, Asiens, in Israel und der arabischen Welt.

 

(Verabschiedet von der Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen, Stuttgart, am 28. Oktober 2007)

 

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